KayserLasser
Digital Law Experts
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RA Thomas Kayser, LL.M.
ChatGPT hat die Arbeitswelt Anfang 2023 auf den Kopf gestellt. Die Entwicklung nimmt seither Fahrt auf. Die EU reagiert mit dem AI-Act, der vrstl. nächstes Jahr in Kraft treten wird. Das bedeutet für Unternehmen einen umfang-reichen Apparat an Doku-mentation und Konformitäts-bewertungen. Hier sollte auf be-stehende Risikostrukturen auf-gebaut werden. Vor allem gilt: Keine Zeit verschwenden!
Die DSGVO gehört schon zu den etablierten Gesetzen in der Regelwelt. Umso mehr überrascht es, wie viele Unternehmen die Spielräume nicht nutzen, die die DSGVO ihnen bietet. Längst werden Möglichkeiten der Anonymisierung und des Datenschutzes durch Technikgestaltung genutzt, um bereits totgesagte Projekte zu ermöglichen.
Bezahlen für Daten? Das wird ab nächstem Jahr Realität. Unternehmen, die über ihre Produkte beim Kunden Daten generieren, müssen den Kunden dafür vergüten. Stellen Sie sich bei Vertragsverhandlungen gut auf, um der Kostenfalle zu entgehen.
Die Digitalakte der EU schließt mit dem CRA, der ebenfalls vrstl. im nächsten Jahr in Kraft treten wird. Hieraus folgen eine Reihe von IT-Sicherheitsvorgaben für Hersteller, Zulieferer und Händler von digitalen Produkten. Auch eine Reihe nationaler Gesetze folgt daraus, wie z.B. das Kritis Dachgesetz 2023. Unterfallen Sie dem CRA?
Durch den Einsatz von Generative AI und der Monetarisierung von Daten im Rahmen des Data Acts, gewinnen Markenrechte an Bedeutung. Welche Daten gehören dem Kunden, welche unterliegen dem Geschäftsgeheimnis und wie kann der Schutz geistigen Eigentums vertraglich abgesichert werden? In IT-Verträgen aller Art muss bei der Verhandlung von Haftungsklauseln Vorsicht geboten werden.
RA Ulrich Lasser
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) an der Ermöglichung einer unkomplizierten Kontaktaufnahme und ggf. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art 6. Abs. 1 lit. b DSGVO).
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